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EU-Klimaschutz

Das Rahmenprogramm der EU zum Klimaschutz: European Green Deal

Der europäische Grüne Deal ist der langfristige Wachstumsplan der EU, um Europa bis 2050 klimaneutral zu machen. Dieses Ziel ist im Europäischen Klimagesetz verankert, ebenso wie die rechtsverbindliche Verpflichtung, die Nettotreibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken.

Der Zwischenschritt bis 2030: Fit for 55

Die Kommission hat im Juli 2021 ihr Legislativpaket „Fit für 55“ vorgelegt, mit dem die Ziele des Green Deals umgesetzt werden sollen.
Durch die Umsetzung der Vorschläge würde unser Gasverbrauch bis 2030 bereits um 30 % gesenkt, wobei mehr als ein Drittel dieser Einsparungen aus der Erreichung des Energieeffizienzziels der EU resultieren würde.

Reaktion auf den Krieg in der Ukraine: REPowerEU-Plan

Die Europäische Kommission hat am 18.5.2022 den REPowerEU-Plan vorgelegt, mit dem sie auf die Belastungen und Störungen auf dem globalen Energiemarkt reagiert, die durch Russlands Invasion in die Ukraine verursacht wurden.

Energieeinsparungen sind der schnellste und kostengünstigste Weg zur Bewältigung der derzeitigen Energiekrise und zur Senkung der Energiekosten. Die Kommission schlägt vor, die langfristigen Energieeffizienzmaßnahmen zu verbessern, dies umfasst auch eine Anhebung des verbindlichen Energieeffizienzziels im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ der Rechtsvorschriften zum europäischen Grünen Deal von 9 % auf 13 %. Energieeinsparungen werden uns nun dabei helfen, uns auf die potenziellen Herausforderungen des nächsten Winters vorzubereiten. Vor diesem Hintergrund veröffentlichte die Kommission zusammen mit dem REPowerEU-Plan auch eine Mitteilung über Energieeinsparungen, in der kurzfristige Verhaltensänderungen dargelegt werden, durch die die Gas- und Ölnachfrage um 5 % gesenkt werden könnte, und in der die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, spezifische Kommunikationskampagnen für Haushalte und Industrie einzuleiten. Die Mitgliedstaaten werden ferner ersucht, steuerliche Maßnahmen zu nutzen, um Energieeinsparungen zu fördern, z. B. in Form ermäßigter Mehrwertsteuersätze für energieeffiziente Heizungsanlagen, Gebäudeisolierung, Geräte und Produkte. Darüber hinaus legt die Kommission Notfallmaßnahmen für den Fall schwerer Versorgungsunterbrechungen vor und wird Leitlinien zu Priorisierungskriterien für Kunden herausgeben und einen koordinierten EU-Plan zur Verringerung der Nachfrage auf den Weg bringen.

Eine massive Ausweitung und Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien in den Bereichen Stromerzeugung, Industrie, Gebäude und Verkehr wird uns schneller unabhängig machen, den ökologischen Wandel vorantreiben und im Laufe der Zeit für Preissenkungen sorgen. Die Kommission schlägt vor, das Kernziel für 2030 für erneuerbare Energien im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ von 40 % auf 45 % anzuheben.

Überarbeitete Energieeffizienzrichtlinie des EU Parlamentes

Am 11. Juli 2022 haben die vier größten Fraktionen des Parlaments – die Europäische Volkspartei (EVP), die Sozialisten und Demokraten (S&D), die zentristische Renew Europe (RE) und die Grünen – gemeinsame Änderungsanträge für die überarbeitete Energieeffizienzrichtlinie eingereicht.

Der wichtigste Punkt ist ein höheres Energieeffizienzziel von 14,5 Prozent bis 2030 im Vergleich zum Referenzszenario 2020.

„Dies entspricht einer Verringerung des Endenergieverbrauchs um 40 Prozent und des Primärenergieverbrauchs um 42,5 Prozent im Vergleich zu den Prognosen des Referenzszenarios 2007 für 2030“, so die vier Parteien. Das derzeitige EU-Ziel ist eine Verringerung des Energieverbrauchs um 32,5 Prozent im Vergleich mit 2007.

Die zusätzliche Senkung um 14,5 Prozent führt dazu, dass im Jahr 2030 ein Endenergieverbrauch von 740 Millionen Tonnen Öläquivalent (Mtoe) bzw. ein Primärenergieverbrauch von 960 Mtoe erreicht werden soll, heißt es in dem am Montag verbreiteten gemeinsamen Vorschlag.

Darüber hinaus sollen die Behörden in den EU-Staaten verpflichtet werden, ihren Energieverbrauch jedes Jahr um „mindestens 2 Prozent“ zu senken, um „sicherzustellen, dass der öffentliche Sektor seiner Vorbildfunktion gerecht wird“, heißt es in dem gemeinsamen Vorschlag. Dies entspricht einer Erhöhung um 1,5 Prozent gegenüber dem Kommissionsvorschlag.